Bürgschaft

Sehr geehrter Kunde.

Wir danken Ihnen für den Kauf unserer Produkte. Wir garantieren die hohe Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen. Wir sind bestrebt, jedes Element unserer Produktion zu verfeinern, und unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch ein hohes Niveau der Verarbeitung aus. Auf jedes unserer Produkte gewähren wir Ihnen eine 36-monatige Garantie. Aufgrund unserer spezialisierten Produktionspalette gehen wir individuell auf jeden Kunden ein. Jede Garantie kann für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden. Wenn dies in Ihrem Fall notwendig ist, melden Sie dies bitte unserem Händler.

Wir begrüßen Ihre Wahl und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Auszug aus dem Garantieschein

  1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer für die von ihm verkaufte Ware (im Folgenden auch als Produkt bezeichnet)
    36-monatige Garantie. Die Garantie gilt für das Gebiet der Republik Polen und ist ab dem Datum gültig,
    bei der Übergabe der Ware an den Käufer oder bei der Montage (wenn der Kaufvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde)
    Der Verkäufer und der Käufer waren für die Installation der Waren vorgesehen).
  2. Waren, die Anzeichen einer falschen oder unsachgemäßen Verwendung aufweisen, die auf normale Abnutzung der Waren zurückzuführen sind, und Waren, die mechanisch beschädigt wurden, insbesondere durch:
    1. Reparaturen oder Änderungen, strukturelle Veränderungen an den Waren, auch infolge einer unsachgemäßen Montage, Demontage oder eines ihrer Bestandteile,
    2. Betrieb, der nicht mit den Empfehlungen des Herstellers übereinstimmt,
    3. Handhabung des Produkts mit scharfen, stumpfen oder scheuernden Gegenständen,
    4. unsachgemäße Lagerung,
    5. Nichteinhaltung der Wartungsanweisungen sowie die Verwendung ungeeigneter Produkte, nicht vom Hersteller empfohlener Reinigungsmittel und unsachgemäße Reinigung,
    6. die Verwendung der Waren für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt waren,
    7. Äußere Einflüsse (mechanische, thermische oder chemische Schäden, die nicht auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind), auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, besondere Hitze- und Feuchtigkeitsbedingungen, die zur Bildung von Kondenswasser führen, Schäden an der Ware, die durch außergewöhnliche Wetterphänomene wie starken Wind, Wolkenbruch (Regen mit einem Leistungskoeffizienten von mindestens 4, wie vom IMiGW ermittelt), Hagel verursacht werden,
    8. Herabfallende Eiszapfen oder Schnee von einem höher gelegenen Dach fallen nicht unter die Garantie.
  3. Die Garantie deckt keine Schäden an der Ware ab, die durch:
    1. das Besteigen der Ware, das Anlehnen von Gerüsten, Leitern und dergleichen an die Ware, das Abstellen anderer Materialien auf der Ware oder das Befestigen anderer Gegenstände an der Ware.
    2. Unterlassung der sofortigen Beseitigung des Schnees von der Warenoberfläche, wenn die Schneedecke mindestens 10 cm dick ist,
    3. die Waren bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h nicht zu schließen,
    4. Anschluss von elektrischem Zubehör an das Produkt durch eine Person, die nicht über die entsprechende Genehmigung verfügt,
    5. das Öffnen des Produkts bei Eis und Schnee,
    6. der elektrische Antrieb und anderes Zubehör Regen, Schnee, Feuchtigkeit, Staub usw. ausgesetzt ist.
    7. Verschlechterung von Beschichtungen durch natürliche Alterungsprozesse (Verblassen, Oxidation)
    8. Teile, die während des Betriebs einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Dichtungen), es sei denn, sie weisen einen Herstellungsfehler auf
    9. Schäden infolge aggressiver äußerer Einflüsse, insbesondere chemischer und biologischer Art, oder infolge von Produktionsprozessen und Tätigkeiten, die in den Räumlichkeiten oder in deren unmittelbarer Nähe, in denen die Geräte installiert sind, durchgeführt werden
    10. Kontamination von Polycarbonatkammern mit Staub oder Partikeln mit einem effektiven Korndurchmesser von weniger als 50 μm
    11. Kondensation in den Polycarbonatkammern während des Betriebs
  4. Darüber hinaus empfiehlt der Hersteller, die Produkte sofort nach dem Öffnen zu verschließen und nicht offen stehen zu lassen. Halten Sie das Produkt beim Öffnen am Griff fest, damit es sich nicht von selbst öffnet.
  5. Bei den Waren handelt es sich nicht um einbruchsichere Gegenstände.
  6. Der Hersteller empfiehlt, die Produkte mindestens einmal alle sechs Monate und bei überdurchschnittlicher Umweltverschmutzung mindestens einmal alle drei Monate zu waschen. Die folgenden Empfehlungen des Herstellers sollten beim Waschen der Waren beachtet werden:
    1. Verwenden Sie eine lauwarme, wässrige Lösung aus handelsüblichem Spülmittel oder milder Seife und trocknen Sie sie nach dem Waschen mit einem Tuch ab,
    2. Für die Reinigung dürfen keine scharfen Werkzeuge verwendet werden,
    3. Kontakt der mit UV-Filtern behandelten Oberflächen mit Isopropanol oder Glykol vermeiden,
    4. die Verwendung von rauen Materialien und stark alkalisch reagierenden Mitteln vermeiden,
    5. Benzol, Benzin, Aceton dürfen nicht verwendet werden,
    6. Erhitzte Produkte, die der Sonne oder hohen Temperaturen ausgesetzt sind, dürfen nicht gewaschen werden,
    7. Es wird generell empfohlen, Reinigungsmittel an Produktmustern zu testen.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu untersuchen, wie es bei Waren dieser Art üblich ist, und dem Verkäufer jeden Mangel an der Ware innerhalb von 7 Tagen nach seiner Entdeckung anzuzeigen. Wenn ein Mangel an der Ware festgestellt wird, muss die beschädigte/defekte Ware sofort gesichert werden, damit der Mangel/Schaden nicht weiter fortschreitet. Ist die mangelhafte Ware nicht ausreichend geschützt, so trägt der Käufer die volle Verantwortung für den daraus resultierenden Schaden und kann nicht in Anspruch genommen werden.
  8. Unterlässt der Käufer die Untersuchung in der im vorstehenden Absatz genannten Weise oder unterlässt er es nach der Untersuchung, dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung eines Mangels der Ware diesen anzuzeigen, kann der Käufer keine Gewährleistungsrechte für Sachmängel geltend machen, wenn die Mängel bei einer mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführten Untersuchung hätten entdeckt werden können, es sei denn, der Mangel wurde vom Verkäufer arglistig verschwiegen.
  9. Wird ein Mangel festgestellt, muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich oder per E-Mail die mangelhafte Ware mitteilen. Die Mitteilung sollte auf dem Formular (Reklamationsmitteilung) erfolgen und per E-Mail an gulajski@gulajski.pl, oder per Einschreiben an die Adresse: Firma Gulajski Rafał Gulajski ul. 1-go Maja 7e, 42-674 Kopienica zusammen mit Fotos aller mangelhaften Waren, die so aufgenommen wurden, dass der Verkäufer den Mangel an der Ware überprüfen und beurteilen kann. Die Mitteilung (Beschwerdebericht/Rücksendung von Waren) finden Sie unter www.gulajski.pl. Das genaue und korrekte Ausfüllen der Meldung (Reklamationsbericht) und die Beifügung von Fotos aller mangelhaften Waren tragen wesentlich zu einer schnelleren Bearbeitung der Reklamation bei.
  10. Wird die oben genannte Frist für die Mitteilung des Warenmangels an den Verkäufer nicht eingehalten oder werden dem Reklamationsbericht keine Fotos aller mangelhaften Waren beigefügt, die vom Kunden so aufgenommen wurden, dass der Verkäufer den Warenmangel überprüfen und beurteilen kann, erlöschen die Rechte des Käufers aus der Garantie und haben keine Rechtswirkung gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer ist verpflichtet, Sachmängel an der Ware innerhalb von 30 Werktagen nach Eingang einer wirksamen Mitteilung des Käufers zu beheben, sofern die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckt werden und auf Ursachen zurückzuführen sind, die in der verkauften Ware liegen. Die Behebung von Mängeln an der Ware kann innerhalb des Gewährleistungsbereiches nach Wahl des Verkäufers entweder durch Nachbesserung der Ware oder durch Ersatz der mangelhaften Ware durch mangelfreie Ware erfolgen. Die Art und Weise, wie eine Mängelrüge behandelt und durch Nachbesserung oder Ersatz der Ware abgeschlossen wird, liegt allein in der Verantwortung des Verkäufers. Mit der Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Verkäufer ist seine Haftung für Mängel an der Ware in jedem Fall erschöpft.
  11. Wenn der Käufer eine wirksame Mitteilung über einen Mangel an der Ware, wie oben beschrieben, erhalten hat, wird der Verkäufer dem Käufer mitteilen, wo die mangelhafte Ware repariert oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt werden kann. Die Garantiereparatur am Ort der Installation der mangelhaften Ware setzt voraus, dass der Garantienehmer eine sichere Arbeitsumgebung zur Verfügung stellt. Soll die Nachbesserung der Ware oder ihre Ersetzung durch mangelfreie Ware außerhalb des Ortes, an dem sich der Mangel zeigt, erfolgen, hat der Käufer die mangelhafte Ware in einer ihre Transportsicherheit gewährleistenden Verpackung bereitzustellen und zu sichern und an den Verkäufer zu liefern.
  12. Die Transportkosten und die Kosten des Reklamationsverfahrens, die dem Verkäufer im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation der Ware entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Berichtet der Käufer über unwahre oder irreführende Umstände und fügt er dem Verkäufer dadurch einen Schaden zu, so kann der Käufer verpflichtet sein, diesen Schaden zu ersetzen. Die Ware wird dann ebenfalls auf Kosten des Käufers zurückgeschickt.
  13. Der Verkäufer kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn auftragsgemäß korrekte Waren geliefert werden, die nicht den Erwartungen des Käufers entsprechen.
  14. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für Produktionsausfälle, Gewinnausfälle, Nutzungsausfälle, Vertragsausfälle oder Folgeschäden, die sich aus den bestellten und gelieferten Waren ergeben. Die Gesamthaftung des Verkäufers ist nur auf den Wert der bestellten und an ihn gelieferten Waren beschränkt.
  15. Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen decken die Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware gegenüber dem Käufer in vollem Umfang ab. Die Haftung des Verkäufers aus der Mängelhaftung gegenüber Käufern – Unternehmern im Sinne von Art. 431 des Bürgerlichen Gesetzbuches und das Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, ausgenommen.
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